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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
Mail
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021

Wahlscheinantrag bequem per Internet

"Hier geht's zum Wahlscheinantrag"

Hinweis:
Wenn Sie die angebotene Verknüpfung (oder auch Link) zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.


Zur Landtagswahl am 14.03.2021 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins unter dem oben eingefügten Link an. Bitte beachten: Der Link ist nur bis Mittwoch, 10. März 2021, 12.00 Uhr, freigeschaltet. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Bürgerbüro Denzlingen, Frau Sillmann, Tel. 611-108, Mail: , Fax: 611-110.
 

Der Urnenwahlbezirk 101-05 (Kultur & Bürgerhaus, Kleiner Saal) ist „Repräsentativer Wahlbezirk“ bei der Landtagswahl

Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg führt in ca. 211 (177 Urnenwahlbezirke und 34 Briefwahlbezirke) zufällig ausgewählten Wahlbezirken eine repräsentative Wahlstatistik durch. Wie schon bei den vergangenen Landtagswahlen im Jahr 2016 wurde wieder ein Urnenwahlbezirk in Denzlingen als repräsentativer Wahlbezirk ausgewählt.

Mit der repräsentativen Wahlstatistik sollen Informationen über die Wahlberechtigten, die Wähler/innen, die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen geliefert werden. Darüber hinaus sind Aussagen über die Zusammensetzung der Wählerschaft der Parteien nach Geschlecht und Altersgruppen möglich.

Für die Wähler im Urnenwahlbezirk 101-05 ändert sich nichts. Es wird gewählt und das Wahlergebnis festgestellt, wie in allen anderen Wahlbezirken auch. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Stimmzettel nur im Wahlbezirk 101-05 mit einem Aufdruck nach Geschlecht und getrennt nach sechs Altersgruppen versehen sind. Die Wähler sind verpflichtet, diese Stimmzettel mit Unterscheidungsbezeichnungen zu verwenden. Das Verfahren ist in § 60 i.V. mit § 37 Abs. 1 Satz 2, § 38 Abs. 1 Satz 3 des Landtagswahlgesetztes geregelt und zugelassen.

Darüber hinaus wird in der Gemeinde nach der Wahl das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks 101-05 nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgezählt um Infor-mationen über die Wahlberechtigten, die Wähler und die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Altersgruppen zu erhalten.

Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Deshalb lässt keine Wahlstatistik Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen zu. Das Wahlgeheimnis und der Datenschutz bleiben selbstverständlich gewahrt.

Die statistische Auswertung der Stimmzettel erfolgt nicht in der Gemeinde, sondern örtlich und zeitlich davon getrennt im Statistischen Landesamt. Dadurch wird festge-stellt, wie viele Frauen und Männer welcher Altersgruppen eine bestimmte Partei gewählt haben. Weil zu jeder Altersgruppe der Männer und Frauen zahlreiche Personen gehören, können daraus keinerlei Rückschlüsse über die Stimmabgabe von Einzelpersonen gewonnen werden.

Ein Merkblatt der Landeswahlleiterin mit weiteren Informationen und dem rechtlichen Hintergrund zur repräsentativen Wahlstatistik finden Sie im Internetangebot des Sta-tistischen Landesamts Baden-Württemberg unter http://www.statistik-bw.de. Dort werden auch die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik veröffentlicht.

Ein Infoblatt der Landeswahlleiterin erhalten Sie auch im Rathaus Denzlingen (Zent-rale) oder am Wahltag direkt im Wahllokal Urnenwahlbezirk 101-05, Kultur & Bür-gerhaus, Stuttgarter Straße 30.
 

Hinweise für die Antragstellung und Durchführung der Briefwahl

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben können Sie Ihre Stimme im Wahllokal an der Wahlurne oder per Briefwahl abgeben. Sofern Sie die Möglichkeit der Briefwahl nutzen wollen, beachten Sie folgende Informationen:

Beantragung Briefwahlunterlagen
Online. Über die Homepage der Gemeinde Denzlingen www.denzlingen.de. Bitte geben Sie Ihren Namen, Vorname, Geburtsdatum, Ihre Adresse (bzw. die abweichende Versandadres-se), die Wahlbezirksnummer und Ihre Wählernummer an.
QR-Code. Wenn Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit dem Smartphone abscannen, dann werden Sie direkt zum ausgefüllten Wahlscheinantrag geleitet.
Schriftlich. Füllen Sie den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und schi-cken Sie diesen per Post (mit ausreichend frankiertem Umschlag) oder per Fax an uns zu-rück.
Persönlich. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch direkt im Rathaus Denzlingen wäh-rend der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung beantragen. Bringen Sie dazu bitte Ihre Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis mit.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Wir senden Ihnen Ihre Unterlagen für die Briefwahl zu. Es ist auch möglich, die Wahlunterla-gen an eine Urlaubsadresse senden zu lassen oder sie persönlich im Rathaus, Bürgerbüro abzuholen. Beantragen Sie die Briefwahl daher rechtzeitig. Falls gewünscht, können Sie wäh-rend der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung auch direkt im Rathaus Denzlingen per Briefwahl wählen.

Wahlscheinanträge können bis zum Freitag, 12.03.2021, 18.00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 14.03.2021, um 15.00 Uhr, entgegenge-nommen werden. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen über das Internet (online) ist aus organisatorischen Gründen nur bis Mittwoch, 10.03.2021, 12.00 Uhr möglich.
Bitte versenden Sie Ihren Wahlbrief rechtzeitig. Er muss am Wahlsonntag um 18:00 Uhr im Rathaus Denzlingen vorliegen. Verspätete Unterlagen können bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt werden.
Falls Sie für eine andere Person einen Wahlschein beantragen oder abholen möchten (z.B. wegen Alter, Krankheit, Handicap) muss eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person vorlegen.

Wie wähle ich per Brief?
1. Kreuzen Sie den Stimmzettel persönlich an. Sie haben eine Stimme.
2. Legen Sie den Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben Sie diesen zu.
3. Unterschreiben Sie die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" auf der Rückseite des Wahlscheins, Ort und Datum nicht vergessen.
4. Stecken Sie den Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag.
5. Kleben Sie den roten Wahlbriefumschlag zu und senden Sie diesen entgeltfrei an die Gemeinde Denzlingen oder geben Sie ihn direkt beim Rathaus ab. Falls Sie aus dem Ausland wählen, achten Sie bitte auf ausreichendes Porto.

Wahlberechtigte, die des Lesens oder Schreibens unkundig sind oder wegen einer Behinde-rung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können die Hilfe einer anderen Person ins Anspruch nehmen. In diesem Fall unterschreibt die Hilfsperson die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl". Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Hilfeleistung ist auf die Assistenz beim Ausfüllen der Anträge und bei der Stimmabgabe beschränkt. Eine Beeinflussung in Bezug auf die Antragstellung als auch auf die Stimmabga-be ist unzulässig.
Hat der Wähler den Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, muss diese auf dem Wahlschein per Unterschrift der „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ bestätigen, dass der Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet wurde.
Für Fragen steht Ihnen das Bürgerbüro unter der Tel. Nr. 611-108 oder (E-Mail: gerne zur Verfügung.
 

Wichtige Informationen für die Landtagswahl am 14.03.2021

Zustellung Wahlbenachrichtigungen - Neue Wahllokale für die Urnen-und Briefwahlbezirke - Hygienekonzept für Wahllokale
Bis zum 21.02.2021 werden den Wähler/innen die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl zugestellt. Das Landtagswahlrecht bestimmt die Urnenwahl als Regelfall daneben besteht die Möglichkeit zur Briefwahl.
Aufgrund der Corona-Pandemie haben wir die Anzahl der Wahllokale auf zwei Gebäude reduziert, die Anzahl der Urnenwahlbezirke jedoch belassen. Um die Hygienevorgaben umsetzen zu können, haben wir die Wahllokale für die neun Wahlbezirke ins Kultur & Bürgerhaus und in die Schulsporthalle in der Stuttgarter Straße 15 verlegt.

Das für Sie zuständige Wahllokal können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen, eine Übersicht über die Wahllokale ist unten aufgeführt. Aufgrund des zu erwartenden hohen Anteils an Briefwählerinnen/Briefwählern, werden dieses Mal fünf Briefwahlbezirke gebildet. Die Auszählung der Briefwahl findet in der Aula/Mensa des Bildungszentrums, Stuttgarter Straße 15, statt.
 
Wahlbezirk:Das neue Wahllokal des Wahlbezirks:Das bisherige Wahllokal des Wahlbezirks:Sonstiges zum Wahlbezirk:
101-01Kultur & Bürgerhaus,
Stuttgarter Straße 30
Rocca-Saal, 1.OG,
Hauptstraße 134
Lothar Fischer Saal
101-02Kultur & Bürgerhaus,
Stuttgarter Straße 30
Otto-Raupp-Schule, Foyer,
Hauptstraße 124
Lothar Fischer Saal
101-03Kultur & Bürgerhaus,
Stuttgarter Straße 30
Otto-Raupp-Schule, Foyer,
Hauptstraße 124
Lothar Fischer Saal
101-04Kultur & Bürgerhaus,
Stuttgarter Straße 30
Grundschule Brückleacker,
Grüner Weg 10
Lothar Fischer Saal
101-05Kultur & Bürgerhaus,
Stuttgarter Straße 30
Grundschule Brückleacker,
Grüner Weg 10
Kleiner Saal
104-06Kultur & Bürgerhaus,
Stuttgarter Straße 30
Bildungszentrum ,
Stuttgarter Straße 15
Kleiner Saal
101-07Schulsporthalle Denzlingen,
Stuttgarter Straße 15
Seniorenzentrum,
Leipziger Straße 17
Abteil A
101-08Schulsporthalle Denzlingen,
Stuttgarter Straße 15
Bildungszentrum,
Stuttgarter Straße 15
Abteil B
101-09Schulsporthalle Denzlingen,
Stuttgarter Straße 15
Katholischer Kindergarten St. Franziskus,
Allmendstraße 20
Abteil C
900-01Bildungszentrum Aula,
Stuttgarter Straße 15
Rathaus Denzlingen,
Hauptstraße 110 (1.07)
5 Briefwahlbezirke
900-02Bildungszentrum Aula,
Stuttgarter Straße 15
Rathaus Denzlingen,
Hauptstraße 110 (2.10)
 
900-03Bildungszentrum Aula,
Stuttgarter Straße 15
Rathaus Denzlingen,
Hauptstraße 110 (3.01)
 
900-04Bildungszentrum Aula,
Stuttgarter Straße 15
 Zusätzlicher Briefwahlbezirk !
900-05Bildungszentrum Aula,
Stuttgarter Straße 15
 Zusätzlicher Briefwahlbezirk !
 
Die Rathausverwaltung hat für die Wahllokale ein entsprechendes Hygienekonzept erarbeitet. Im Eingangsbereich zu den Wahllokalen werden Sie über die Infektionsschutzmaßnahmen informiert:
  • Es gelten die AHA Regeln. Vor und im Wahllokal ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Bitte beachten Sie die entsprechenden Markierungen.
  • Ein Ordner regelt den Zugang ins Wahllokal, die zulässige Personenzahl im Wahllokal steht in Abhängigkeit zur Raumgröße und ist daher jeweils begrenzt.
  • Zur Handdesinfektion stehen Desinfektionsmittelspender bereit.
  • Im Wartebereich und im Wahllokal ist zwingend eine Mund-Nasen-Bedeckung der Schutzklassen FFP 1 (=OP-Masken) oder FFP 2 zu tragen. Falls Sie aus medizinischen Gründen (mit ärztlichem Attest) keine Maske tragen können, ist der Zutritt möglich. Alternativ steht die Briefwahl zur Verfügung.
  • Die Räume werden regelmäßig gelüftet.
  • Die Kontaktflächen werden regelmäßig gereinigt.
  • Die Kugelschreiber für die Wahl werden regelmäßig desinfiziert, gerne können aber auch eigene Stifte mitgebracht werden.


Wenn Sie sich krank fühlen oder Krankheitssymptome haben, dann können Sie am Wahltag noch bis 15:00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen (Rathaus Denzlingen, Bürgerbüro, Tel. 611-108, . Gleiches gilt für den Fall einer amtlichen Quarantäneanordnung.

Gemeindeverwaltung Denzlingen
 

Bekanntmachungen zur Landtagswahl am Sonntag, 14.03.2021